Das neue Postgesetz tritt in Kraft
Perfekt gerüstet für das neue deutsche Postgesetz ab 2025
Aktueller Stand zu den Vorgaben für schwere Pakete nach dem Postgesetz vom 14.07.24
Liebe Kund*innen,
schwere Sendungen unterliegen nach dem im Juli 2024 verabschiedeten Postgesetz neuen gesetzlichen Vorgaben. Wir informieren Sie über die wichtigsten Punkte zu diesem Thema.
§ 73 des Postgesetzes über Kennzeichnung von Sendungen
mit erhöhtem Gewicht
Die Vorgaben für schwere Pakete sind im § 73 PostG (Absatz 1) formuliert. Schwere Pakete müssen demnach getrennt nach Gewichtsgruppen zwischen 10 und 20 kg sowie über 20 kg mit einem mit einem gut sichtbaren und einfach verständlichen und deutlich unterscheidbaren Hinweis auf das hohe Gewicht gekennzeichnet sein. Diese Regelung gilt seit 01. Januar 2025.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur 2 Personenzustellung über 20 bzw. 23 kg weiter unten. Dafür sind wir als KEP-Dienst auf die korrekten Gewichtsangaben durch den Versender in der Versandvorbereitung angewiesen. Die uns übergebenen Gewichtsinformationen müssen zur reibungslosen Abwicklung mit dem tatsächlichen Gewicht übereinstimmen. Sie werden dann auf dem Versandetikett sichtbar. Bitte prüfen Sie ihre Versandprozesse dahingehend. Sofern wir Abweichungen feststellen, kommen wir auf Sie zu.
Hinweis: Vorgaben zur 2 Personenzustellung für Sendungen über 20 bzw. 23 kg bisher nicht in Kraft getreten
Im aktuell gültigen Postgesetz ist die Zustellung von Sendungen über 20 kg durch zwei Personen festgelegt, es sei denn, es stehen bei der Zustellung durch eine Person geeignete Hilfsmittel bereit (§ 73 Absatz 2). Diese Regelung muß vor Inkrafttreten noch durch eine Rechtsverordnung präzisiert werden. Sie ist in der Erarbeitung und noch nicht verabschiedet. Deshalb ist diese gesetzliche Regelung bisher nicht in Kraft getreten. Sofern die Rechtsverordnung verabschiedet ist, wird es eine Übergangsfrist von 6 Monaten geben.
Im Dezember 2024 wurden von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein neuer Gesetzesvorschlag zu diesem Thema eingebracht. Demnach sollen zukünftig Pakete mit einem Gewicht von mehr als 23 Kilogramm stets durch zwei Personen zugestellt werden müssen. Dieser Vorschlag befindet sich im Gesetzgebungsprozess und ist aktuell nicht verabschiedet. Wir informieren über neue Entwicklungen.
Die wichtigste Änderung seit 1.1.2025:
Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete
Sie haben Fragen?
Dann kontaktieren Sie mich gerne.
Florian Brümmer
Ihr Ansprechpartner im Versand
Zusätzlich zum Postgesetz werden wir per E-Mail, hier auf logiline.de und über Linkedin monatlich über neue Gesetzesvorlagen, Gesetze und die daraus sich ergebenden Verordnungen der Verwaltungen berichten. Den Schwerpunkt werden wir dabei auf Transporttechnische, Logistikafine und Zoll- sowie die Außenwirtschaft betreffenden Themen setzen. Hierbei werden wir versuchen einen guten Informationsmix zwischen Vorankündigungen und relevante Verordnungen für die Umsetzung legen.
Nutzen Sie unsere Unterstützung, um die Versandprozesse zukunftssicher und rechtskonform zu gestalten. Wir stehen Ihnen bei Fragen oder für eine Beratung gerne zur Verfügung und freuen uns auch über Themenvorschläge von Ihnen.
Olaf-Ulrich Krause
Ihr Ansprechpartner für die rechtliche Lage
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