Der Fightclub auf der TRANS4LOG 2021 · Änderung der EU Umsatzsteuer · Maskenspende an Kitas
Der Logistics FightClub auf dem digitalen TRANS4LOG-Kongress 2021
Am 17. Juni 2021 ist es soweit. Auch in diesem Jahr ist der FightClub wieder auf der TRANS4LOG vertreten mit unserem Moderator Olaf Krause, Logiline GmbH. Das große Thema – Global Player oder Local Hero – wer nutzt die gegenwärtige Situation SMARTer?
Seien Sie dabei und lassen Sie sich überraschen – live und interaktiv!
Alles über den FightClub & unseren Moderator – www.fightclub.expert
TRANS4LOG-Kongress 2021 – Digital Now!
Die Corona-Pandemie, die Individualisierung der Kundenwünsche sowie steigende Anforderungen an Transparenz, Lieferqualität und Klimaneutralität führen zu einem stetig wachsenden Veränderungsdruck in der Logistik.
Änderungen der EU-Umsatzsteuerregelungen
Die Europäische Union nimmt einige wichtige Änderungen an den geltenden Umsatzsteuerregelungen vor. Diese treten am 1. Juli 2021 in Kraft.
- Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung für Einfuhren bis 22 EUR
- Einführung eines Import One-Stop-Shop (IOSS)
- Bestimmte Online-Plattformen werden zum Erheber der Umsatzsteuer
Zu Punkt 1:
Ab dem 1. Juli 2021 wird die Umsatzsteuer unabhängig vom Warenwert auf alle in die EU importierten Handelswaren erhoben. Bei Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro kann diese entweder zum Zeitpunkt des Verkaufs (durch Zugriff auf den neuen Import One-Stop-Shop (IOSS)) oder durch den Zollanmelder beim Endkunden erhoben werden.
EU-Verkäufer, die online Waren von außerhalb der EU an Käufer innerhalb der EU verkaufen, können IOSS nutzen. Weitere Informationen über den Import One-Stop-Shop (IOSS) finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Zu Punkt 2:
Unternehmen müssen sich nicht mehr in jedem EU-Land, in dem sie verkaufen, für die Umsatzsteuer registrieren lassen, wenn sie sich für IOSS anmelden. Neben der Einführung des IOSS hebt die EU auch die Regelung der Umsatzsteuer-schwellenwerte für Fernverkäufe auf. Das bedeutet, dass Unternehmen ab dem ersten Verkauf den Umsatzsteuersatz des EU-Wohnsitzlandes des Kunden berechnen müssen und nicht erst, wenn ein bestimmter Schwellenwert erreicht ist.
Zu Punkt 3:
Die neuen Umsatzsteuerregelungen der EU gelten zum Beispiel für Online-Plattformen, die die Verkaufstransaktion befördern. Sie ermöglichen es Verkäufern, ihre Waren direkt an Kunden zu verkaufen.
Einige Plattformen und nicht die Unternehmen, die über sie verkaufen, werden nun für die Erhebung, Meldung und Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich sein. Die Erhebung der Umsatzsteuer durch Plattformen gilt für folgende Transaktionen:
- B2C-Einfuhren von Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 € in die EU (wenn die Plattform sich für die IOSS-Option entschieden hat).
- Warenverkäufe innerhalb der EU und im Inland durch Verkäufer*innen, die außerhalb der EU ansässig sind, an Verbraucher*innen innerhalb der EU.
12.000 OP-Masken für Kitas gespendet
Berenbostel. 12.000 sogenannte OP-Masken hat das Langenhagener Logistikunternehmen Logiline dem Paritätischen Verein für Jugendwohlfahrt Berenbostel gespendet. Er betreibt insgesamt drei Kitas sowie zwei Horte und kooperiert mit dem Förderverein Kindergarten Stelingen. Logiline -Geschäftsführer Raimund Grisson hat die Kartons eigenhändig in die Kita Nelkenstraße an …